Butka-Fur AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen.
1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesonders anderslautende Bedingungen des Kunden, gelten nur, wenn sie von unserem Unternehmen ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Bedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn sich der Kunde in einem Schreiben darauf bezieht. Aus Schweigen zu solchen Bedingungen darf nicht auf unsere Zustimmung geschlossen werden.
2. Angebote, Kostenvoranschläge
2.1. Angebote unseres Unternehmens erfolgen, sofern nicht anderes angegeben, freibleibend.
2.2. Kostenvoranschläge sind für unser Unternehmen nur dann verbindlich, falls sie schriftlich erstellt wurden. Sie verpflichten uns nicht zur Annahme des Auftrags bzw. zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.
3. Auftragserteilung
3.1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag und diesen, dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch unser Unternehmen.
3.3. Unser Unternehmen ist berechtigt andere, entsprechend befugte Gewerbsleute zur Vertragserfüllung heranzuziehen.
4. Übernahme zur Aufbewahrung
4.1. Alle vom Kunden zur Aufbewahrung an unser Unternehmen übergebenen Waren werden einer Schätzung unterzogen. Durch den Abschluss eines Aufbewahrungsvertrages nach Bekanntgabe des Schätzwertes erklärt der Kunde mit der Bewertung einverstanden zu sein.
4.2. Sämtliche Aufbewahrungsstücke werden zu dem dem Kunden bekanntgegeben Wert versichert.
4.3. Für den Ersatz besonderer Vorliebe oder allfälliger Gefühlsschäden, welche mit der Beschädigung oder dem Verlust eines Aufbewahrungsstückes einhergehen, übernimmt unser Unternehmen keine Haftung und sind diese auch nicht durch die abgeschlossene Versicherung gedeckt.
5. Versand und Gefahrtragung
Soferne der Kunde die Übersendung seiner gekauften Ware wünscht, werden Versandart und Versandweg, soweit keine
anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, von uns bestimmt. Soweit schriftlich nichts Anderes vereinbart
wurde, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware – bei Annahmeverzug des Käufers mit unserer Versandbereitschaft – auf
den Käufer über.
6. Gewährleistung und Schadenersatz
6.1. Beanstandungen und Mängelrügen sind unverzüglich, bei sonstiger Genehmigung der erfolgten Lieferung schriftlich mitzuteilen,.
6.2. Geringfügige durch die Sache als Naturprodukt bedingte Abweichungen (z.B. bei Farben, Struktur u.ä.) sind vom Kunden zu tolerieren.
6.3. Ab Feststellung des Mangels durch den Käufer ist jede weitere Verfügung über die Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
6.4. Die Geltendmachung des Mangels entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Kunde kann im Falle von Mängeln Wandlung des Vertrages bzw. Preisminderung nur dann verlangen, sofern die Erfüllung der primären Herstellungsansprüche (Nachtrag des Fehlenden, Verbesserung oder Austausch) unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand für ihn verbunden ist.
6.5. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Betriebsstörungen jeder Art, Beeinträchtigungen der Erfüllungsmöglichkeiten durch höhere Gewalt o.ä. berechtigen zur gänzlichen oder teilweisen Aufhebung übernommener Verpflichtungen. Ersatzansprüchen können deshalb nicht gestellt werden.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Die einseitige Stornierung eines erteilten Auftrages ist nicht möglich.
7.2. Im Falle des Verzuges unseres Unternehmens mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Kunden erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich. Die Nachfrist ist unserem Unternehmen durch eingeschriebnen Brief mitzuteilen.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen.
7.4. Bei Verzug des Kunden mit einer ihm obliegenden Teilleistung bzw. einer vertraglich vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, die die Erfüllung des Auftrages durch unser Unternehmen unmöglich macht oder erheblich behindert, ist unser Unternehmen zum Rücktritt berechtigt. Dies ändert jedoch nichts am bestehenden Honoraranspruch unseres Unternehmens.
8. Schutz der Modellentwürfe
8.1. Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Modellentwürfe und Unterlagen ähnlicher Art sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser geistiges Eigentum.
8.2. Jede gänzliche oder teilweise Verwendung, Weitergabe oder wiederholte Nutzung durch den Kunden oder Dritte ohne die Zustimmung unseres Unternehmens ist unzulässig und berechtigt unser Unternehmen zur Geltendmachung eines vertraglichen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des darauf anfallenden Kaufpreises im Eigentum unseres Unternehmens.
9.2. Bei Zahlungsverzug ist unser Unternehmen auch ohne Vertragsrücktritt berechtigt die Herausgabe aller von uns gelieferten und noch nicht bezahlten Ware zu verlangen.
9.3. Zahlungsverzug bewirkt die Fälligkeit aller unserer Forderungen.
9.4. Verzugszinsen von 1 % p.m. gelten als vereinbart. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet alle von ihm verschuldeten Schäden zu ersetzen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender aussergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu tragen.
10. Beratung
Eine Beratung durch Mitarbeiter von uns erfolgt unverbindlich. Eine Haftung aus solcher Beratung
ist, soweit rechtlich zulässig,
ausgeschlossen.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand
11.1. Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und unserem Unternehmen kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
11.2. Für alle Streitigkeiten aus diesen Verträgen gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien als vereinbart.
© Mag. Eduard Salzborn, RA, Stiftgasse 21/20, 1070 Wien